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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

I.Allgemeines
II.Urheberrecht
III.Vergütung
IV. Verschiebung des Termins, Ausfallhonorar

V.Bildbearbeitung

VI.Datenschutz

VII.Haftung

VIII.Schlussbestimmungen

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I. Allgemeines
1. Geltungsbereich: Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle

Aufträge, die an Licht & Liebe Fotografie (die „Fotografin“) erteilt werden.

2. Begrifflichkeiten: “Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z. B. digitale Fotos, Prints, Alben usw.).

3. Vertragsschluss: Diese AGBs gelten durch Auftragserteilung als in vollem Umfang anerkannt. Der Kunde verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch Licht & Liebe Fotografie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden.

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II.Urheberrecht
1. Urheberrecht: Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des

Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Nutzungsrechte: Die von der Fotografin erstellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Jegliche gewerbliche Nutzung, einschließlich des Weiterverkaufs, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

3. Übertragung von Nutzungsrechten: Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf den Auftraggeber über.

4. Dateiformat: Die Bilder werden im JPEG-Format und in höchstmöglicher Auflösung übermittelt. Die Negative/RAWs verbleiben bei der Fotografin. Die Herausgabe von RAW-Dateien erfolgt nur auf ausdrückliche Anfrage und gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

 

III.Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Honorare: Die Vergütung für die Fotografie-Dienstleistungen wird als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale vereinbart. Nebenkosten wie zusätzliche Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Materialkosten, Visagistin, Studiomieten usw. sind zusätzlich vom Kunden zu tragen. Fahrtkosten für Entfernungen innerhalb von 30 km sind im Preis enthalten. Für Strecken darüber hinaus wird eine Gebühr von 0,50 € pro Kilometer berechnet. Bei wiederholten Aufträgen (z.B. für verschiedene Fotoshootings im Rahmen einer Familien- oder Schwangerschaftsfotografie) können individuelle Zahlungsvereinbarungen getroffen werden.

2. Zahlungsmodalitäten: Die Terminvereinbarung gilt als verbindliche Auftragserteilung seitens des Kunden. Nach dem Erfolgen der Dienstleistung des Fotoshootings und sobald die Fotos bereit sind erfolgt die Zahlung des Honorars innerhalb der Frist und danach werden dem Kunden die Bilddateien zugeschickt in digitaler Form.

3. Zahlungsfrist: Fällige Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug behält sich die Fotografin vor, eine Mahnung zu verschicken.

4. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleibt das Eigentum an den gelieferten Fotos beim Fotografen.

5. Gutscheine: Gekaufte Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Gutscheinen erfolgt keine Barauszahlung.

6. Lieferung der Fotos: Die Lieferzeit der bearbeiteten Fotos beträgt in der Regel 3 bis 8 Wochen nach dem Fotoshooting-Termin. Ein verbindlicher Liefertermin ist nur gültig, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde.

7. Zufriedenheit: Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Sollte der Auftraggeber mit den Ergebnissen des Fotoshootings nicht zufrieden sein, wird gebeten, dies so schnell wie möglich mitzuteilen (z. B innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Fotos), damit eine Lösung gefunden werden kann.

8. Änderungen: Wünscht der Auftraggeber während oder nach dem Fototermin Änderungen zum ursprünglich vereinbarten Auftrag, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

IV. Verschiebung des Termins, Ausfallhonorar

1.Absage oder Verschiebung des Termins: Bei Bedarf kann der Auftraggeber sowie die Fotografin einen Ersatztermin vereinbaren, wenn der ursprüngliche Termin aus gesundheitlichen Gründen, aus Gründen höherer Gewalt oder ungünstigen Wetterbedingungen nicht wahrgenommen werden kann. Der Ersatztermin sollte innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglichen Termin erfolgen.

Im Falle einer Absage des Fotoshooting-Termins durch den Auftraggeber (außer bei gesundheitlichen Gründen sowie Gründen höherer Gewalt) weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist der Fotografin durch den Auftraggeber eine Ausfallgebühr in Höhe von 10 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu zahlen.

 

V. Bildbearbeitung
1. Bildbearbeitung: Die Bildbearbeitung erfolgt durch die Fotografin und unterliegt ihrer künstlerischen

Freiheit.

2. Zusätzliche Bearbeitungswünsche: Die Bearbeitung von Fotografien der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

 

VI. Datenschutz

1. Datenspeicherung und -verarbeitung: Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Ausnahmen sind die Weitergabe von Daten an Dritte (Labor usw.), sofern es für den Auftrag notwendig ist.

 

VII.Haftung

1. Haftungsausschluss: Für die Verletzung von Pflichten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Licht & Liebe Fotografie für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays oder Layout, Negativen, oder Daten haftet Licht & Liebe Fotografie– wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht bei einem Verlust von Lichtbildern, auch Daten, beschränkt sich auf die Verfügungstellung von neuem Film-, bzw. Datenspeichermaterial. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Kundengarderobe: Wenn bei geliehener Kleidung und Accessoires Beschädigungen durch den Kunden/die Kunden auftreten, sollte eine Entschädigung an Licht & Liebe Fotografie erfolgen.

3. Einwilligungen: Der Kunde versichert, dass er an allen Licht & Liebe Fotografie übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung

der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Im Falle von Personen unter 18 Jahre, stellt der Kunde sicher, dass eine Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vorliegt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflichten beruhen, trägt der Kunde. Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellt der Kunde Licht&Liebe Fotografie frei.

4. Speicherung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Fotografin alle Bilder für eine Dauer von mindestens 12 Monaten nach dem Fototermin aufbewahrt, um im Falle eines Verlusts eine erneute Lieferung zu ermöglichen.

 

VIII.Schlussbestimmungen

1. Gerichtsstand und Erfüllungsort: Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotografin auch als Gerichtsstand vereinbart.

2. Gültigkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

3.Anerkennung: Der Kunde erkennt durch Auftragserteilung diese AGBs an.

 

Stand: 16. Mai 2025

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